Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Eine falsche Wohnfläche kostet bares Geld – beim Verkauf, bei der Miete und bei den Nebenkosten. Ich messe auf und rechne nach der Wohnflächenverordnung.
Wann eine Wohnflächenberechnung sinnvoll ist
- Vor dem Verkauf, damit die Angabe im Exposé stimmt und belastbar ist
- Bei Vermietung, weil Miete und Nebenkosten oft an der Fläche hängen
- Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter über die tatsächliche Größe
- Nach Umbau, Dachausbau oder Anbau
- Wenn in alten Unterlagen unterschiedliche Flächen stehen
Was ich mache
- Aufmaß aller Räume vor Ort
- Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, inklusive der korrekten Anrechnung von Dachschrägen, Balkon, Terrasse und Wintergarten
- Nachvollziehbare Aufstellung je Raum
- Skizze und Dokumentation zum Nachvollziehen
Was die Wohnflächenverordnung regelt
- Räume mit einer lichten Höhe ab zwei Metern zählen voll.
- Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe zählen zur Hälfte – typisch unter Dachschrägen.
- Flächen unter einem Meter zählen gar nicht.
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
- Keller, Waschküche, Heizungsraum, Garage und Dachboden zählen nicht zur Wohnfläche.
- Ein beheizbarer Wintergarten zählt zur Hälfte, ein unbeheizter meist ebenfalls zur Hälfte.
- Treppen mit mehr als drei Steigungen und Schornsteine werden abgezogen, Fenster- und Wandnischen erst ab einer bestimmten Tiefe berücksichtigt.
Wichtig: Die WoFlV gilt nicht automatisch für jeden Fall. Ältere Berechnungen beruhen oft auf der II. Berechnungsverordnung oder der DIN 277, die zu anderen Ergebnissen führen. Im Bericht halte ich fest, nach welcher Grundlage gerechnet wurde.
Warum sich das lohnt
Abweichungen von 10 % und mehr sind keine Seltenheit, besonders bei ausgebauten Dachgeschossen. Beim Verkauf entscheidet die Fläche direkt über den Preis, denn viele Käufer rechnen in Euro pro Quadratmeter. Bei Mietwohnungen hängen Miete und Nebenkostenverteilung an der Fläche. Und bei einer Erbteilung oder Scheidung ist die Fläche die Basis für den gesamten Wert.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche umfasst die Räume zum Wohnen. Nutzflächen wie Keller, Hobbyraum oder Garage zählen getrennt und gehen nicht in die Wohnfläche ein.
Wie lange dauert das?
Das Aufmaß dauert je nach Größe ein bis zwei Stunden, die Auswertung wenige Tage.
Brauche ich Grundrisse?
Hilfreich, aber nicht zwingend. Ich messe vor Ort ohnehin selbst auf.
Kann ich die Berechnung im Exposé verwenden?
Ja. Eine durch einen Sachverständigen ermittelte Wohnfläche ist ein gutes Argument – und Sie vermeiden eine falsche Flächenangabe, die später zu Streit oder Nachforderungen führt.
Was es kostet
Der Preis richtet sich nach Größe und Zuschnitt des Objekts. Rufen Sie kurz an, dann nenne ich Ihnen den Festpreis.
